Meine AGBs

1. 
Beförderungsbedingungen 
meiner Person
durch die Unternehmen der Deutschen Bahn
(BB Personenverkehr)


Sehr geehrte Bahn und Servicedienstleister,
ich freue mich, dass Sie sich dazu entschlossen haben, mir ein Jahresabo zu verkaufen und mich somit in Ihren Beförderungsmitteln als Fahrgast begrüßen möchten.

Mit dem Verkauf eines Ihrer Produkte an mich, Ihren Fahrgast, haben Sie einen rechtlich bindenden Vertrag mit mir geschlossen, der Sie dazu verpflichtet, bezogen auf Ihren gültigen Fahrplanaushang, mich an dem von mir gewünschten Reisetag, zur gewünschten Reisezeit und zum gewünschten Reiseziel zu befördern. (In der Regel sollte das gar nicht so schwer sein, denn es sind nur 40 Kilometer Reiseweg). 

Mit der Vertragsschließung verpflichten Sie sich aber außerdem, für mich und alle Mitreisenden genügend Sitzplätze zur Verfügung zu stellen und die unzähligen leeren 1. Klasse-Wagen auf die Zahl der 1. Klasse-Pendler und die tatsächlich benötigten 1. Klassse-Sitzplätze zu reduzieren und die unnötige Zahl kaputter 2. Klasse-Wagen, die den Mitreisenden durch verschlossene Türen nicht zur Verfügung stehen, durch funktionierende zu ersetzen.

Im Falle größerer Veranstaltungen wie Karneval, Buchmessen oder Gameconventions, verpflichten Sie sich spätestens einen Tag zuvor den örtlichen Veranstaltungskalender zu studieren, um rechtzeitig genügend Wagen anhängen zu können, damit die Mitreisenden Arbeitnehmer nicht gezwungen sind, sich in den Zugabteilen zu stapeln und über die Haltestangen zum Ausgang zu hangeln.

Zudem verpflichten Sie sich, wenn ihre Beförderungsmittel wider Erwarten und vollkommen überraschend zu spät kommen sollten, die zukünftige Abfahrtszeit durchzusagen, zuzugeben, dass der Zug Verspätung hat und nicht so zu tun, als könnten Sie die Zeit zurückdrehen. Und vor allem, wenn der Zug 20 Minuten Verspätung hat, schreiben Sie in der Anzeigetafel auch bitte 20 Minuten hin und nicht 5!

Allgemein darf der Pendlerverkehr von Ihnen nicht genötigt werden, verspätete Fernzüge durchzulassen, solange Sie durch die Pendler mehr Geld einnehmen als durch den Fernverkehr. Und im Falle von Verspätungen des Pendlerverkehrs ist den Mitreisenden anstandslos der Zutritt zum Fernverkehr zu gestatten, um oben genannte Vertragsbedingungen bezüglich Reisezeit und Reiseziel einzuhalten.

Außerdem verpflichten Sie sich, die automatischen Durchsagen durch echte Personen zu ersetzen, über die man sich wenigstens aufregen kann. In Fällen, wo dies absolut unmöglich sein sollte, verpflichten Sie sich zumindest, die Durchsagen so zu gestalten, dass die Sätze nicht mittendrin, nach einem Anheben der Stimme abgebrochen werden, so dass man jedesmal glaubt, jetzt kommt noch was, aber Pustekuchen...!

Zu guter Letzt verpflichten Sie sich, die Bahnwärterhäuschen auf den Bahnsteigen bei Betriebsstörungen besetzt zu halten, um auch notwendige Informationen erfragen zu können, die Gegenstelle an den Infosäulen zur Annahme des Gespräches zu zwingen und Ihre Zugbegleiter auch im Berufsverkehr zur Fahrkartenkontrolle zu schicken und nicht nur, wenn die Abteile schön leer sind.

Und dann wäre es auch großartig, wenn Sie, statt durch Werbung Geld zu verdienen, die neuen schicken Stroer-Werbemonolithen durch funktionierende, elektronische Ankunfts- und Abreisetafeln ersetzen.

Ich hingegen verpflichte mich dazu, im Besitz eines gültigen Fahrausweises zu sein und pünktlich vor Ort zu erscheinen, um die Reise antreten zu können. Und das habe ich bislang auch eingehalten!

Bei Nichteinhalten dieser-meiner allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Beförderung Ihres Fahrgasts werden beidseitig Bußgelder in Höhe von 40 Euro fällig.

Bitte informieren Sie sich regelmäßig über Änderungen dieser AGBs. Sie können stündlich, ohne jegliche Vorankündigung und vollkommen willkürlich vorgenommen werden.

Ergänzungen sind jederzeit durch Mitreisende und -betroffene möglich.


2.

Pay-Pal

Jedes unnötiges E-Mail-Schreiben von Pay-Pal an den Kunden (mich) muss mit einer Gutschrift auf das Konto des Kunden (mein Konto) in Höhe von 5, - Euro wiedergutgemacht werden. Nach drei unsinnigen Mails in Folge wird das Vertragsverhältins mit Pay-Pal fristlos und ohne weitere Begründung durch den Kunden (mir) aufgelöst. Pay-Pal hat dann nicht mehr das Recht, die Kontendaten und -bewegungen des Kunden (meine) zu verwalten, zu kontrollieren und an Dritte aus der Werbe- und Marketingbranche weiterzugeben.

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