Mittwoch, 22. Februar 2012

Der Gotteswahn des Tages #2


Zeugen Jehovas wollen auch in NRW gleiche Rechte wie die großen Kirchen


irritierend in dem Artikel fand ich diese Passage: 
 "Eine Bedingung, um als öffentlich-rechtliche Körperschaft zugelassen zu werden, ist die sogenannte Rechtstreue. Die Religionsgemeinschaft muss das geltende Recht beachten und darf durch ihr Verhalten weder fundamentale Verfassungsprinzipien noch Grundrechte Dritter gefährden."

Hmm, wieso sind dann die beiden Groß-Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaft zugelassen?
Schließlich stehen doch die Inhalte der Bibel in krassem Gegensatz zu unserem geltenden Recht.

Hierzu passt auch dieser, im Zusammenhang mit der Gauckelei geschriebene Kommentar von Michael Schmidt-Salomon





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