Zeugen Jehovas wollen auch in NRW gleiche Rechte wie
die großen Kirchen
irritierend
in dem Artikel fand ich diese Passage:
"Eine
Bedingung, um als öffentlich-rechtliche Körperschaft zugelassen zu werden, ist
die sogenannte Rechtstreue. Die Religionsgemeinschaft muss das geltende Recht
beachten und darf durch ihr Verhalten weder fundamentale Verfassungsprinzipien
noch Grundrechte Dritter gefährden."
Hmm, wieso
sind dann die beiden Groß-Kirchen als öffentlich-rechtliche Körperschaft
zugelassen?
Schließlich
stehen doch die Inhalte der Bibel in krassem Gegensatz zu unserem geltenden
Recht.
Hierzu passt
auch dieser, im Zusammenhang mit der Gauckelei geschriebene Kommentar von Michael Schmidt-Salomon
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